MediBank: Weitere ausserordentliche GV am 8. Juli – Wird die Zwangsliquidation noch abgewendet?

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Am 8. Juli 2015 soll es nochmals eine a.o. GV der MediBank AG geben. Bild: schweizeraktien.net

Die „unendliche Geschichte“ um die Zuger Privatbank MediBank AG kann möglicherweise schon in Kürze um eine weitere überraschende Episode ergänzt werden. Offenbar ist hinter den Kulissen der Bank – wieder einmal – einiges in Bewegung geraten. Vielleicht kommen die Aktionäre doch noch um die teure Zwangsliquidation unter Aufsicht der Finma herum – wenn die in der Vergangenheit rivalisierenden Grossaktionäre diesmal an einem Strang ziehen. Kaum ein Marktteilnehmer dürfte nach den letzten Entwicklungen, über die wir auf schweizeraktien.net ausführlich berichteten, damit gerechnet haben, dass die Gesellschaft nach der ordentlichen Generalversammlung vom 18. März 2015 und dem gescheiterten Beschluss über eine freiwillige Liquidation im Oktober 2014 bereits im Juni 2015 nochmals zu einer ausserordentlichen Generalversammlung lädt, bei der erneut über eine freiwillige Liquidation (!) ausserhalb des Finma-Enforcementverfahrens abgestimmt werden soll. Doch genau dies ist nun passiert! Mit Veröffentlichung vom 18. Juni 2015 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) lädt die MediBank AG ihre Aktionäre für Mittwoch, 8. Juli 2015, um 11:00 Uhr nochmals zu einer ausserordentlichen Generalversammlung (ao. GV) ins Parkhotel nach Zug ein.

Nochmalige Abstimmung über freiwillige Liquidation

An dieser a.o. GV werden die Aktionäre gemäss Einladungstext in Traktandum 2 nochmals über die freiwillige Liquidation der Gesellschaft abstimmen können. Daneben informiert der Verwaltungsrat über den Stand des FINMA-Enforcementverfahrens und die strategischen Handlungsoptionen der Bank. Eine freiwillige Liquidation in Eigenverwaltung sollte aus wirtschaftlichen Überlegungen gegenüber der Alternative einer FINMA-Zwangsliquidation eigentlich im Interesse aller Aktionäre sein, insbesondere auch der Minderheitsaktionäre. Der Verwaltungsrat empfiehlt diesen Schritt, „um die von der FINMA angeordnete Liquidation abzuwenden„. Weiter schreibt der Verwaltungsrat, dass der Bank „angesichts der Honorare der designierten Liquidatoren exorbitante Kosten entstehen„. Diese prägnante Aussage trifft den Nagel auf den Kopf. An der letzten Generalversammlung vom März 2015 wurde erwähnt, dass die von der FINMA beauftragten Anwälte der Kanzlei Wenger Plattner sagenhafte 11’400 CHF pro Liquidationstag in Ansatz bringen würden. Solche exorbitanten – und inhaltlich angesichts der verbleibenden Dimensionen der Bank auch kaum nachvollziehbaren – Honoraransätze könnten keinesfalls im Interesse der Bank und ihrer Aktionäre sein.

Kundenbestand verkauft, Steuerstreit mit US-Behörden beigelegt

Die Tatsache, dass die Verwaltung nach allen bekannten Entwicklungen der Vergangenheit und dem vom Markt wahrscheinlich längst einkalkulierten FINMA-Enforcementverfahren doch nochmals zu einer ausserordentlichen Generalversammlung mit dem Traktandum „freiwillige Liquidation“ einlädt, deutet in unserer Perspektive darauf hin, dass die FINMA in zurückliegenden Gesprächen mit den Verantwortlichen der MediBank AG möglicherweise – da nun aktuell auch die Steuerstreitigkeiten der MediBank AG mit den USA Ende Mai 2015 auf dem Vergleichswege erledigt und der Kundenbestand mit Zustimmung der Finanzmarktaufsichten der Schweiz und Liechtensteins unmittelbar nach der GV im März 2015 an die Bank Alpinum AG in Vaduz verkauft wurden – auch im Interesse aller Aktionäre signalisiert haben könnte, doch noch Hand zu einer alternativen, kostengünstigeren Lösung in Eigenverwaltung zu bieten – vorausgesetzt, dass auch die eigenen Aktionäre einer solchen Lösung zustimmen.

Unmittelbar im Anschluss an die ausserordentliche Generalversammlung soll – wie ebenfalls im SHAB vom 18. Juni 2015 veröffentlicht – zudem eine freiwillige private Versteigerung einer Forderung stattfinden, welche die MediBank AG gegen einen früheren Berater hat. Die Forderung gegen den Berater hat nach dieser Veröffentlichung einen Streitwert von mindestens CHF 3’087’180.40. Die Bank hat diese Forderung aussagegemäss „bislang in dieser Höhe vor einem Gericht im Kanton Zug eingeklagt und sich die Geltendmachung weiterer Forderungen vorbehalten„. Der Prozess sei zurzeit vor der 1. Instanz hängig, wie es weiter heisst. An dieser Versteigerung können nur die Aktionäre der Bank, Mitarbeiter der Bank, im Anwaltsregister eingetragene Rechtsanwälte sowie Prozessfinanzierungsgesellschaften teilnehmen. Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden.

Die genauen Hintergründe, die zu dieser überraschenden, aus Sicht der Aktionäre aber nicht unerfreulichen neuesten Entwicklung geführt haben, sind uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Über manches kann man momentan nur „spekulieren“. Wir werden im Rahmen unseres Blogs weiter über die MediBank AG berichten, sobald weitere belastbare Informationen vorliegen. Die Namen- und Inhaberaktien der MediBank werden nach wie vor auf der ausserbörslichen Handelsplattform OTC-X der BEKB gehandelt.

Transparenzhinweis: Der Autor ist Aktionär der Gesellschaft.

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