Zürcher Freilager: Abfindungsfusion mit AXA Capsus AG eingeleitet, 8‘000 CHF Barabfindung je Aktie – a.o. GV am 6. April 2017

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Die Überbauung Freilager Zürich, Bild: www.zf-immo.ch
Die Überbauung Freilager Zürich, Bild: www.zf-immo.ch

An dieser Stelle hatten wir in der Vergangenheit wiederholt über das Abfindungsangebot der AXA-Gruppe für die Aktien der auf OTC-X gelisteten Zürcher Freilager AG berichtet (vgl. Beiträge vom 14. Dezember 2016 und 16. Januar 2017). Nach Ablauf der Nachfrist am 31. Januar 2017 – das Angebot lautete auf 8’000 CHF je Aktie – hielt die AXA Leben AG 99.06% an der Zürcher Freilager AG (ZF). Wie die AXA-Gruppe bereits am 1. Februar 2017 mitgeteilt hatte, wurden der AXA Leben AG bis zum Ablauf der Nachfrist am 31. Januar 2017, 16.00 Uhr, 7’094 Aktien der Zürcher Freilager AG angedient, entsprechend 90.5% aller Aktien, auf die sich das Kaufangebot bezogen hatte.

Das bedeutete im Umkehrschluss auch, dass nach Vollzug des Kaufangebots maximal noch 743 Aktien der Zürcher Freilager AG im Gegenwert von knapp 6 Mio. CHF im Streubesitz waren, und es war spätestens mit Ablauf der Nachfrist absehbar, dass die AXA Leben AG – wie im Angebotsprospekt vom 14. Dezember 2016 (Ziffer V. 2) angekündigt – die vollständige Kontrolle (100%) über die Zürcher Freilager mittels Barabfindungsfusion beabsichtigt.

Diese „Abfindungsfusion“ – in Fachkreisen auch als „Absorptionsfusion mit Barabfindung“ nach Fusionsgesetz (Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8 Abs. 2 FusG) bekannt – soll nun bereits in Kürze über die Bühne gehen: Wie aus einer heute, am 6. März 2017, im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlichten Einladung zu einer für den 6. April 2017 einberufenen ausserordentlichen Generalversammlung hervorgeht, beantragt der Verwaltungsrat die Fusion der Zürcher Freilager AG als übertragender Gesellschaft mit der im Alleinbesitz der AXA Leben AG – ursprünglich Bieterin auf die ZF-Aktien – stehenden und erst im Dezember 2016 gegründeten AXA-„Zweckgesellschaft“ AXA Capsus AG als übernehmender Gesellschaft.

AXA Leben will nun auch die restlichen Aktien

Wie die Zürcher Freilager AG in der Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 6. April 2017 ergänzend mitteilt, hat die Zürcher Freilager AG am 3. März 2017 mit der AXA Capsus AG einen Fusionsvertrag unterzeichnet. Die Fusion soll mittels Absorptionsfusion mit Barabfindung gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8 Abs. 2 FusG erfolgen. Gemäss Fusionsvertrag überträgt die ZF sämtliche Aktiven und Passiven auf die Capsus. Mit Genehmigung des Fusionsvertrages durch die Generalversammlung und der darauffolgenden Eintragung der Fusion im Handelsregister wird die Zürcher Freilager AG aufgelöst und im Handelsregister gelöscht.

Als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Anteile sollen die ZF-Minderheitsaktionäre eine Barabfindung von 8’000 CHF pro Namenaktie erhalten, entsprechend exakt dem Angebotspreis des öffentlichen Kaufangebots der AXA Leben AG vom Dezember 2016. Insofern werden die verbliebenen freien Aktionäre nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt als jene Aktionäre, die das erst Ende Januar/Anfang Februar 2017 abgeschlossene Barabfindungsangebot der AXA Leben AG zu 8’000 CHF angenommen haben. Die Barabfindung erfolgt gemäss Veröffentlichungstext der GV-Einladung durch Verwendung von Kapitaleinlagereserven der Zürcher Freilager AG. Insofern ist davon auszugehen, dass die verbliebenen freien Aktionäre im Rahmen der Zwangsabfindung keine – im Vergleich zu einer früheren Annahme der Offerte – negativen Steuerfolgen zu erwarten hätten, doch sind alle verbliebenen ZF-Aktionäre gut beraten, ihre individuelle steuerliche Situation anhand der Angaben in den offiziellen Fusionsunterlagen oder auch durch Konsultation eines ausgewiesenen Steuerexperten überprüfen zu lassen.

Wie aus der Einladung weiter hervorgeht (und wie vom Gesetz angesichts der weitreichenden Konsequenzen eines „Zwangsausschlusses“ zum Schutz der Minderheitsaktionäre auch explizit vorgesehen), können betroffene Aktionäre Einsicht in die Fusionsunterlagen nehmen und diese – soweit die Unterlagen dies inhaltlich überhaupt erlauben – auch einer eigenständigen Überprüfung unterziehen, um die Bewertung in ihren Details nachvollziehen und plausibilisieren zu können.

Fusionsvertrag und -bericht können bei der Gesellschaft eingesehen werden

Der Fusionsvertrag vom 3. März 2017 zwischen der Capsus und der ZF, der gemeinsame Fusionsbericht, der Prüfungsbericht der gemeinsamen Fusionsprüferin Honold Treuhand AG, Zürich, sowie die Geschäftsberichte samt Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) der ZF und die Jahresrechnung der Capsus per 31. Dezember 2016 liegen ab dem 6. März 2017 während 30 Tagen bis zum 5. April 2017 am Geschäftssitz der ZF (Rautistrasse 77, 8048 Zürich) sowie der Capsus (c/o AXA Investment Managers Schweiz AG, Affolternstrasse 42, 8050 Zürich) zur Einsicht auf. Die Erfahrung aus anderen „Squeeze Out“-Fällen lehrt den Aktionär gleichwohl, die eigene Erwartungshaltung betreffend detaillierter Informationen zur Unternehmensbewertung in solchen Konstellationen eher nicht zu hoch zu hängen.

Ein Preis von 8’000 CHF pro Aktie erscheint uns von der Bewertung für die Aktie der Zürcher Freilager AG vordergründig allerdings auch nicht „aus der Welt“, ohne dass wir die Details der Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt kennen. Wir haben – nicht nur im OTC-X-Sektor – schon andere Angebote gesehen, die von einem „fairen Angebotspreis“ um Lichtjahre weiter entfernt erschienen als jenes Angebot der AXA/Capsus für die Zürcher Freilager AG – das letztlich sogar noch aus den Kapitaleinlagereserven der Zürcher Freilager AG bezahlt wird. Die Aktien der Zürcher Freilager sind noch auf OTC-X gelistet. Derzeit werden die Titel für 7’850 CHF gesucht und für 8’500 CHF angeboten.

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