Schilthornbahn: Landschaftsschutz erhebt Einsprache gegen illegales Förderband

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Die Schilthornbahn hat auf Birg ohne Baubewilligung ein Personenförderband gebaut. Gegen das nachträgliche Baubewilligungsgesuch sind Einsprachen aus Natur- und Landschaftsschutzkreisen eingegangen.

Das fast hundert Meter lange Förderband befindet sich in einem Plexiglastunnel und soll die Besucher des sogenannten „Thrill Walk“ zum Ausgangspunkt zurückbringen. Der „Thrill Walk“ ist ein Abenteuer- und Aussichtssteg entlang einer Felswand.

Die Schilthornbahn betrachtete den Bau des Förderbands als Fertigstellung des „Thrill Walks“ und nicht als Erweiterung der Anlage, wie der „Berner Oberländer“ vergangene Woche aus den Gesuchsakten zitierte.

Der „Thrill Walk“ ist als Rundgang bewilligt. Doch der Rückweg über Wanderwege überfordert manche Besucher, namentlich im Winter, wenn sie mit Skischuhen unterwegs sind. Viele benutzten für den Rückweg deshalb ebenfalls den engen Steg, was zu Staus führt.

Falsch konzipiert

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz betont in einer Mitteilung vom Dienstag, dass Planungsfehler „bei dem derzeit boomenden Bau von Erlebniseinrichtungen“ nicht einfach „nachträglich zu baulichen Belastungen führen“ dürften.

Das Förderband sei seinerzeit beim Bau des Stegs nicht vorgesehen gewesen. Dass die Schilthornbahn nun nachträglich ein solch „massives Förderband“ baue, sei „nichts anderes als ein Beleg für einen Konzeptfehler“, schreibt die Organisation in ihrer Mitteilung.

Die im Sommer unnütze Baute wirke landschaftlich „wie ein Schlag ins Gesicht“. Weiter macht die Stiftung geltend, der Steg sei als touristische Anlage im Hochgebirge „nicht für Turnschuhtouristen“ ganzjährig gedacht. Jeder Benutzer des Stegs könne sich über die Anforderungen der Wanderwege zurück zum Ausgangspunkt informieren.

Ein Anspruch auf eine mechanische Rückweghilfe könne keinesfalls bestehen, denn sonst müsste man an zahlreichen Wanderwegen auch Förderbänder für überforderte Touristen anbringen.

Einverstanden erklären könnten sich die Landschaftsschützer allenfalls mit einer redimensionierte Anlage im Winter, die als Fahrnisbaute im Frühjahr wieder entfernt würde. Dies aber nur, wenn eine solche Installation „wider Erwarten“ aus Sicherheitsgründen nötig sein sollte.

Illegale Bauten, auch wenn sie zum Teil nachträglich bewilligt würden, schafften vollendete Tatsachen, ohne dass eine Interessenabwägung stattgefunden habe und zum Teil auch ohne das ökologische Ersatzmassnahmen verfügt worden wären, schreibt Pro Natura Bern in einer Abhandlung über illegale Bauten.

Gerade im Berner Oberland und im Jura seien solch widerrechtlich erstellte Bauten nicht eine seltene Ausnahme, sondern weit verbreitet. Bestehe ein Bau einmal, sei die Bereitschaft der Behörden gross, ihn auch zu bewilligen, kritisieren die Naturschützer.

Die Gemeinde Lauterbrunnen muss über das nachträgliche Baugesuch für das Personenförderband auf Birg befinden. Birg ist die letzte Zwischenstation der Schilthornbahn vor dem Gipfel.

Die Aktien der Schilthornbahn AG werden auf der ausserbörslichen Handelsplattform OTC-X der Berner Kantonalbank (BEKB) gehandelt. Aktuell notieren sie bei einem Kurs von 2’000 CHF.

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