Zur Rose Group: Apothekenschutz in Deutschland könnte DocMorris zu schaffen machen

Deutsches Kabinett bringt neues Gesetzt und Verordnungen auf den Weg

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Aus den Niederlanden beliefert Zur-Rose-Tochter DocMorris den deutschen Markt. Bild: zvg

Der Zur Rose Gruppe weht in Deutschland eine steife regulatorische Brise entgegen. So will die Bundesregierung Apotheken vor Ort stärken und besser vor der Konkurrenz im Internet schützen. Unter anderem dürfen Online-Apotheken aus dem Ausland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz und eine Verordnung auf den Weg gebracht. Zur Rose ist davon stark betroffen. Deutschland ist für die Versandapotheke der wichtigste Absatzmarkt, und gemäss früheren Angaben liegt der Marktanteil der Tochtergesellschaft „Doc Morris“ bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bei rund 40%.

Apotheke als „Stück Heimat“

„Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. Die Neuregelungen sehen vor, dass Apotheken künftig auch Grippeschutzimpfungen anbieten dürfen. Das soll aber zuerst in regionalen Modellprojekten ausprobiert werden. Ausserdem sollen sich chronisch Kranke in Zukunft mit einem Rezept bis zu drei Mal ihr Arzneimittel in der Apotheke abholen können.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüsste die Reform. Darin würden Vorschläge der Apothekerschaft aufgegriffen, die man schon vor vielen Jahren gemacht habe, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten führen könnten, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einem Videostatement bei Youtube.

Im Einklang mit EU-Recht?

Am 17. Juli reagierte der Aktienkurs von Zur Rose mit einem Abschlag von über 2% auf das neue Apothekenstärkungsgesetz. Chart: moneynet.ch

Bei Zur Rose zeigt man sich derweil abwartend und setzt auf eine erneute Rückendeckung durch den Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte im Herbst 2016 entschieden, dass EU-ausländische Apotheken in Deutschland Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren dürfen.

Die Bundesregierung habe der Europäischen Kommission im April dieses Jahres schriftlich zugesagt, für ein Gespräch zur Erläuterung des Gesetzentwurfs zur Verfügung zu stehen, so ein DocMorris-Sprecher auf Anfrage von AWP. Zuerst müssten diese Gespräche zum Gesetzesvorhaben abgewartet werden. „Wir sind der Auffassung, dass es eine Kompromiss-Lösung gibt, die alle Aspekte und Beteiligte berücksichtigt“, so der Sprecher in seinem Statement.

Die Aktien der Zur Rose Group AG verloren am 17. Juli über 2% und verharren bei Kursen um die 95.60 CHF.

an/ys

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