5054 Kirchleerau
Schweiz
Die Generalversammlung wird ohne persönliche Präsenz der Genossenschafterinnen
und Genossenschafter durchgeführt. Die Teilnahme ist ausschliesslich per schriftlicher
Stimmabgabe möglich.
Mit grossem Bedauern musste die diesjährige Generalversammlung nach den ersten
Entscheiden des Bundesrates angesichts der Ausbreitung des Coronavirus abgesagt
werden.
Gestützt auf Art. 6a Abs. 1 der Verordnung 2 des Bundesrats vom 16. März 2020 über
Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass
die Generalversammlung am 14. April 2020 am Sitz der Bank Leerau Genossenschaft in
Kirchleerau unter Ausschluss einer physischen Teilnahme von Genossenschafterinnen und
Genossenschafter durchgeführt wird. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter
können jedoch ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben und über die Anträge des
Verwaltungsrats abstimmen.