Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
schweizeraktien.net AG, Effingerstrasse 1, 3011 Bern, Schweiz
Stand: 26.01.2026
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen der schweizeraktien.net AG („saNet“) für Dienstleistungen und Veranstaltungen. Individuelle Offerten, Auftrags-/Buchungsformulare und Verträge gehen bei Widersprüchen vor.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen saNet und ihren Kundinnen/Kunden bzw. Vertragspartnern („Kunde“), insbesondere für: (a) Online-Werbung (Werbebanner), (b) werbliche Beiträge / Sponsored Content, (c) Produktion von Videobeiträgen, (d) Fotostrecken von Drittveranstaltungen (insb. GV-Reportagen), (e) Veranstaltungen (Sponsoren und Besucher).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn saNet diesen schriftlich zugestimmt hat (E-Mail genügt).
1.3 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen Vereinbarung (z.B. Offerte, Auftragsformular, Sponsoringvertrag) geht die individuelle Vereinbarung vor.
1.4 Die Anhänge 1 und 2 bilden integrierenden Bestandteil dieser AGB.
2. Publizistische Tätigkeit / Disclaimer
2.1 Der Blog schweizeraktien.net ist ein publizistisches Angebot. Für Inhalte (insb. redaktionelle Beiträge, Einschätzungen, Kommentare, Marktinformationen) gilt der jeweils publizierte Disclaimer auf schweizeraktien.net (inkl. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sowie Hinweis „keine Anlageberatung“).
2.2 Diese AGB gelten primär für kommerziell beauftragte Leistungen gemäss Ziff. 1.1. Bei Sponsored Content gelten zusätzlich die Ziff. 8 und 9.
3. Angebot, Vertragsschluss, Mitwirkung
3.1 Angebote/Offerten von saNet sind freibleibend, sofern nicht anders bezeichnet.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (i) schriftliche Bestätigung durch saNet (auch per E-Mail) oder (ii) Unterzeichnung eines Auftrags-/Buchungsformulars oder (iii) Annahme einer Offerte.
3.3 Der Kunde stellt Inhalte, Logos, Marken, Freigaben, Ansprechpersonen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehrkosten aus fehlender Mitwirkung trägt der Kunde.
4. Preise, MWST, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – in CHF zuzüglich gesetzlicher MWST.
4.2 Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann saNet Leistungen zurückhalten und Verzugszinsen (mind. 5% p.a.) sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen.
5. Drittleistungen / Subunternehmer
5.1 saNet ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen (Subunternehmer).
5.2 Bei Videoproduktionen liegt die redaktionelle/inhaltliche Leitung (Konzept, Abnahme, Publikationsentscheid) bei saNet; die technische Erstellung kann an externe Dienstleister ausgelagert werden.
A. Online-Werbung (Werbebanner)
6. Buchung, Platzierung, Laufzeit
6.1 Bannerwerbung wird gemäss Offerte/Bestellung in definierten Formaten, Laufzeiten und Platzierungen ausgespielt.
6.2 saNet schuldet eine fachgerechte Ausspielung im vereinbarten Umfeld, jedoch keine bestimmte Reichweite, Klickrate oder Conversion.
7. Werbemittel, Inhalte, Rechtmässigkeit
7.1 Der Kunde liefert Werbemittel fristgerecht in vereinbartem Format.
7.2 Der Kunde garantiert, dass Werbemittel und Zielseiten rechtmässig sind, keine Rechte Dritter verletzen und nicht irreführend sind.
7.3 saNet darf Werbemittel ablehnen, sperren oder entfernen, wenn Rechtsverstösse, Reputationsrisiken oder technische Probleme drohen.
B. Sponsored Content / werbliche Beiträge
8. Kennzeichnung, Redaktion, Freigaben
8.1 Sponsored Content wird als Werbung / Sponsored / Partnerinhalt gekennzeichnet.
8.2 saNet behält sich Stil, Layout, Kürzungen, Headline-Setzung sowie die Ablehnung von Inhalten vor.
8.3 Freigaben („Gut zum Druck“) erfolgen nach dem in Offerte/Briefing definierten Prozess. Ohne rechtzeitige Freigabe kann saNet nach angemessener Erinnerungsfrist publizieren oder terminieren; allfällige Verschiebungen gehen zulasten des Kunden.
- Verantwortlichkeit des Kunden
9.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit seiner produkt- bzw. unternehmensbezogenen Angaben, Pflichtinformationen sowie allfällige regulatorische Vorgaben.
C. Videobeiträge
10. Leistungsumfang, Abnahme, Korrekturen
10.1 Leistungsumfang (Dauer, Format, Anzahl Versionen, Drehort, Sprecher, Untertitel etc.) ergibt sich aus Offerte/Briefing.
10.2 Im Preis enthalten ist – sofern nicht anders vereinbart – eine Korrekturrunde in angemessenem Umfang; weitere Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet.
10.3 Der Kunde ist für Drehgenehmigungen, Locations, Zutritte und Mitwirkende verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
11. Nutzungsrechte / Musik / Archivmaterial
11.1 Nutzungsrechte werden gemäss Ziff. 19 eingeräumt.
11.2 Falls Musik, Footage oder Archivmaterial eingesetzt wird, richtet sich der Lizenzumfang nach den jeweiligen Lizenzbedingungen; zusätzliche Lizenzkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten.
D. Fotostrecken / GV-Reportagen (Drittveranstaltungen)
12. Leistungsbeschreibung
12.1 Fotostrecken (inkl. GV-Reportagen) können u.a. journalistische Berichterstattung/Text, Fotoreportage sowie Upload/Publikation auf schweizeraktien.net umfassen; optionale Zusatzleistungen ergeben sich aus Offerte/Auftrag.
12.2 Der konkrete Umfang ergibt sich aus Offerte/Auftragsformular/Auftragsbestätigung.
13. Durchführung, Zutritt, Hausregeln
13.1 Der Kunde stellt sicher, dass saNet (und beauftragte Fotografen/Journalisten) Zutritt erhält und am Anlass fotografieren/berichten darf.
13.2 saNet respektiert angemessene Sicherheits- und Hausregeln der Veranstaltung; Einschränkungen, die die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigen, berechtigen saNet zu Terminverschiebung oder Mehrkosten nach Aufwand.
14. Veröffentlichung, Timing, Mitwirkung
14.1 Zeitangaben zur Veröffentlichung sind Zielwerte und können abhängig von Anlassverlauf, Technik, Freigaben und Ressourcen variieren.
14.2 Soweit eine Abstimmung oder Freigabe vereinbart ist, hat der Kunde diese unverzüglich zu erteilen; andernfalls kann sich die Publikation verzögern.
E. Veranstaltungen (z.B. Branchentalk)
15. Sponsoren (Partner)
15.1 Sponsoring- bzw. Partnerleistungen (z.B. Logo-Präsenz, Eintritte/Kontingente, Stand/Roll-up, Give-aways, Branchenexklusivität) richten sich nach dem jeweiligen Sponsoringvertrag/Leistungspaket.
15.2 Der Sponsor räumt saNet das Recht ein, Sponsor-Name, Logo und Marken im Rahmen der Veranstaltungs- und Kommunikationsmassnahmen zu nutzen (online/offline, Social Media, Einladungen, Website, Rückblicke).
15.3 Der Sponsor garantiert die Rechte an gelieferten Inhalten/Marken und stellt saNet von Ansprüchen Dritter frei.
16. Besucher (Ticketkauf, Einladungen, Zutritt)
16.1 Besucher sind alle Teilnehmenden, unabhängig davon, ob sie (i) ein Ticket kaufen oder (ii) als Gäste von saNet oder Dritten eingeladen werden.
16.2 Zutritt kann aus sachlichen Gründen verweigert werden (z.B. Sicherheitsgründe, Störung des Anlasses, Verstoss gegen Hausregeln). In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, ausser saNet hat den Grund zu vertreten.
16.3 Tickets sind – sofern nicht anders ausgewiesen – personengebunden und nicht übertragbar.
17. Programmänderungen, Absage, höhere Gewalt
17.1 saNet darf Programm, Referenten, Ort und Zeiten aus organisatorischen Gründen anpassen, sofern der Gesamtcharakter gewahrt bleibt.
17.2 Bei Absage/Verschiebung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen haftet saNet nicht. Bereits bezahlte Ticketentgelte werden nach Wahl von saNet rückerstattet oder gutgeschrieben; weitergehende Ansprüche (z.B. Reise/Hotel) sind ausgeschlossen.
18. Bild- und Tonaufnahmen an Veranstaltungen
18.1 saNet und von saNet beauftragte Dritte dürfen an Veranstaltungen Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellen und diese zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Berichterstattung und Eigenwerbung nutzen (Website, Social Media, Print, Partnerkommunikation).
18.2 Besucher können vor Ort auf eine „No-Capture“-Option hingewiesen werden (z.B. Badge/Markierung), soweit organisatorisch möglich; ein Anspruch auf vollständige Nicht-Erfassung besteht nicht.
Gemeinsame Bestimmungen
19. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
19.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt saNet dem Kunden an den beauftragten Arbeitsergebnissen (Texte, Fotos, Videos, Grafiken) ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Kommunikationszwecke ein.
19.2 saNet bleibt berechtigt, Arbeitsergebnisse als Referenz zu verwenden (Eigenwerbung/Portfolio), sofern keine Vertraulichkeitsabrede entgegensteht.
19.3 Rechte an Rohmaterial, Projektdateien und unveröffentlichten Aufnahmen verbleiben bei saNet bzw. den Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich übertragen.
20. Gewährleistung und Haftung
20.1 saNet erbringt Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Erfolge (z.B. Reichweite, Leads, Medienresonanz) wird nicht übernommen.
20.2 saNet haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet saNet nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
20.3 Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
20.4 Für Inhalte/Materialien des Kunden haftet ausschliesslich der Kunde; der Kunde hält saNet von Ansprüchen Dritter frei.
21. Datenschutz
21.1 saNet bearbeitet Personendaten im Rahmen der Leistungserbringung und gemäss anwendbarem Schweizer Datenschutzrecht. Soweit erforderlich, werden separate Datenschutzinformationen/Einwilligungen (z.B. Event-Registrierung) bereitgestellt.
22. Vertraulichkeit
22.1 Nicht öffentlich bekannte Informationen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln, soweit nicht offenkundig oder rechtlich offenlegungspflichtig.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
23.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
23.3 Anwendbares Recht: ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit zulässig).
23.4 Gerichtsstand: ausschliesslich Bern, Schweiz (sofern zwingende Gerichtsstände nicht entgegenstehen).
Anhang 1: Technische Spezifikationen & Deadlines
Dieser Anhang konkretisiert technische Vorgaben und Lieferfristen. Im Zweifel gelten die in der Offerte bzw. den jeweils aktuellen Mediadaten und dem Briefing vereinbarten Spezifikationen.
1. Werbebanner: Formate und Dateien
- Unterstützte Standardformate (Beispiele): 728×90, 970×250, 300×250, 300×600, 160×600, 320×100. Abweichende Formate nach Vereinbarung.
- Dateiformate: JPG, PNG, GIF (statisch/animiert) oder HTML5 gemäss Vereinbarung. Tracking-Parameter/Click-URL gemäss Briefing.
- Maximale Dateigrösse und Animationsdauer gemäss Offerte/Mediadaten. Keine Auto-Sound-Werbung ohne explizite schriftliche Zustimmung.
- Third-Party-Tags und Tracking-Pixel nur nach vorgängiger Prüfung durch saNet; der Kunde stellt die Datenschutzkonformität sicher.
2. Deadlines: Online-Werbung
- Lieferfrist Werbemittel: spätestens 5 Arbeitstage vor Start (bei HTML5/Third-Party-Tags: 7 Arbeitstage).
- Änderungen/Wechsel während der Laufzeit: mindestens 2 Arbeitstage im Voraus.
- Freigaben erfolgen per E-Mail; ohne rechtzeitige Lieferung kann saNet die Ausspielung verschieben, ohne Anspruch auf Kompensation.
3. Sponsored Content: Lieferumfang und Timing
- Lieferung Textentwurf/Key Messages sowie Bildmaterial/Logos: spätestens 7 Arbeitstage vor gewünschtem Publikationstermin.
- Rechtliche Pflichtangaben sind vom Kunden zu liefern und zu prüfen.
- Freigabe („Gut zum Druck“) innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Zustellung; ausbleibende Freigabe kann zu Terminverschiebungen führen.
- Videobeiträge: Workflow
- Briefing/Storyboard/Key Messages: spätestens 10 Arbeitstage vor Dreh.
- Drehtermine und Locations nach Vereinbarung; der Kunde stellt Zutritte/Genehmigungen sicher.
- Erstversion (Rough Cut) typischerweise innert 10 Arbeitstagen nach Dreh (abhängig von Umfang).
- Eine Korrekturrunde inklusive; Feedback gebündelt innert 3 Arbeitstagen, sonst kann sich der Zeitplan verschieben.
- Finale Auslieferung: Datei-/Plattformformat gemäss Offerte (z.B. MP4 H.264, 1080p/4K).
5. Fotostrecken/GV-Reportagen: Lieferung und Veröffentlichung
- Ansprechperson/Medienkontakt und Zutrittsinformationen: spätestens 5 Arbeitstage vor Anlass.
- saNet veröffentlicht nach journalistischen und organisatorischen Möglichkeiten; vereinbarte Slots/Teaser gemäss Auftrag.
- Vorabprüfungen (falls vereinbart) beschränken sich auf faktische Unternehmensangaben; die redaktionelle Unabhängigkeit bleibt gewahrt.
Anhang 2: Hausordnung / Code of Conduct für Veranstaltungen
Diese Regeln gelten für alle Besucher (Ticketinhaber und eingeladene Gäste) sowie für Partner/Sponsoren und deren Mitarbeitende, soweit sie an Veranstaltungen von saNet teilnehmen.
- Respektvolles Verhalten
- Respektvoller Umgang ist Pflicht. Diskriminierung, Belästigung, Drohungen oder störendes Verhalten werden nicht toleriert.
- Den Anweisungen des Personals, der Venue-Security sowie der von saNet eingesetzten Dienstleister ist Folge zu leisten.
- Zutritt und Sicherheit
- saNet kann Personen aus Sicherheits- oder Ordnungsgründen den Zutritt verweigern oder sie vom Anlass ausschliessen.
- Verbotene Gegenstände (z.B. Waffen) sind untersagt. Es gelten zudem die Hausregeln der jeweiligen Location.
- Notausgänge sind freizuhalten; im Ereignisfall sind Sicherheitsanweisungen sofort zu befolgen.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Es werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Berichterstattungs- und Marketingzwecken erstellt (vgl. Ziff. 18 AGB).
- Private Aufnahmen sind erlaubt, soweit Rechte Dritter und das Veranstaltungsprogramm nicht beeinträchtigt werden. Professionelles Equipment oder Live-Streaming kann untersagt werden.
- Wer nicht erkennbar aufgenommen werden möchte, meldet sich vor Ort beim Check-in; saNet berücksichtigt dies nach Möglichkeit.
- Sponsorenausübung und Promotion vor Ort
- Promotions, Give-aways und Branding sind nur im vereinbarten Rahmen zulässig.
- Unangekündigte Promotion-Aktionen, aggressive Verkaufsmethoden oder Abwerbung von Teilnehmenden sind untersagt.
- Haftung
Teilnehmende besuchen die Veranstaltung auf eigene Gefahr. saNet haftet im Rahmen von Ziff. 20 AGB. Für Garderobe und persönliche Gegenstände besteht – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.
AGB schweizeraktien.net ag, als pdf zum Download.