MediBank AG: Generalversammlung beschliesst Dividende – blockiert jetzt die FINMA?

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Die mächtige Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern. Bild: schweizeraktien.net
Die mächtige Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern. Bild: schweizeraktien.net

Der Ort für die wohl letzte ordentliche Generalversammlung der Zuger Privatbank MediBank hätte kaum besser gewählt sein können. Im „Legends Club“ der Zuger Bossard-Arena trafen sich 30 Aktionäre der Bank, um das Liquidationsprozedere einzuleiten. Es hätte auch das entscheidende Duell zwischen zwei „Legenden“ – den sich seit mehr als zwei Jahren streitenden Grossaktionären – werden können. Doch überraschenderweise fanden sich am Schluss Gemeinsamkeiten. Insbesondere der Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 8 Mio. CHF und der Veräusserung der Kundenvermögen an die Bank Alpinum stimmten nun beide Aktionäre zu. Ob es dazu allerdings kommt, hängt auch von der weiteren Vorgehensweise der Finanzmarktaufsicht FINMA ab.

Lage hat sich zugespitzt

Der Verwaltungsrat der MediBank bewege sich auf „dünnem und recht glitschigem Eis“, merkte Verwaltungsratspräsident Rico Baumgartner daher auch bei der Begrüssung an. In den letzten Wochen hat sich die Lage zugespitzt. Am 13. Februar 2015 erliess die Behörde eine Verfügung zum Bewilligungsentzug, nachdem am 4. Dezember 2014 ein Enforcementverfahren gegen die Bank eröffnet wurde. Vorausgegangen war der Versuch der MediBank, an einer ausserordentlichen GV die Rückgabe der Bankenlizenz oder eine freiwillige Liquidation zu beschliessen, was durch eine Minderheit der Aktionäre verhindert wurde (siehe Blog-Beitrag vom 31. Oktober 2014). Ab dem 23. März wird die FINMA-Verfügung nun rechtskräftig und das Institut unter Obhut der FINMA liquidiert, sofern keine Rechtsmittel ergriffen werden.

Eigentlich hätte davon die Generalversammlung vom 18. März noch nicht betroffen sein dürfen. Dennoch entsandte die FINMA zwei Vertreter der Anwaltskanzlei Wenger Plattner als „Beobachter“ an die Versammlung. Doch dies war noch nicht der einzige Punkt, an dem der lange Arm der Berner Behörde zu spüren war. Am 12. März hatte diese kurzfristig entschieden, dass die der Generalversammlung beantragte Ausschüttung aus den freien Reserven in Höhe von 8 Mio. CHF nicht erfolgen kann. Dieses Verbot sei unter Androhung persönlicher Konsequenzen gegenüber dem Verwaltungsrat erfolgt, berichtete MediBank VRP Rico Baumgartner. Aus diesem Grunde habe sich der Verwaltungsrat entschlossen, den Antrag zurückzuziehen.

Ausreichend Kapital für Ausschüttung vorhanden

Die Aktionäre sahen den Fall allerdings anders und beantragten entgegen dem zurückgezogenen Antrag des Verwaltungsrates eine Ausschüttung. In der Jahresrechnung 2014 waren 8.05 Mio. CHF als Rückstellungen gebildet worden, bei der die Kosten für die Liquidation bis zum Jahre 2017 berücksichtigt worden sind (siehe Blog-Beitrag vom 2. März 2015). Diese hätten nach Ansicht des Verwaltungsrates ausgereicht, um die Bank abwickeln zu können. Auch nach dem Jahresverlust in Höhe von 9.9 Mio. CHF waren die Freien Reserven per Ende 2014 mit 18.7 Mio. CHF ausreichend hoch, um die geplante Ausschüttung zu ermöglichen. Daher stellten die Aktionäre den Antrag auf Ausschüttung der 8 Mio. CHF.

Mit ganz wenigen Gegenstimmen wurde dieser Antrag angenommen. Hier herrschte sogar unter den zwei Grossaktionären Hans-Rudolf Rahm und Bruno De Nicolò Einigkeit. Ebenso wurde der Antrag auf Verkauf der Kundenvermögen und den Verkauf der übrigen Vermögenswerte nahezu einstimmig angenommen. Allerdings wurden auch hier dem Verwaltungsrat kurzfristig von der FINMA weitere Auflagen gemacht. So sei ein Verkauf der Kundenvermögen ohne eine ausdrückliche positive Reaktion der Kunden nicht mehr möglich, so Baumgartner. Neu müssten nun alle Kunden erreicht werden und der Übertragung zustimmen bzw. diese ablehnen. Durch dieses Verfahren wird die Liquidation nun allerdings unnötig in die Länge gezogen.

Revisionsstelle nur knapp wiedergewählt

Die Abstimmungen zur Entlastung des Verwaltungsrates verliefen hingegen weniger überraschend. Hans-Rudolf Rahm, einem der Hauptaktionäre, wurde die Entlastung mehrheitlich verweigert. Die übrigen Verwaltungsräte wurden hingegen, ebenso wie die Geschäftsleitung, entlastet. Ganz haarscharf wiedergewählt wurde die Revisionsgesellschaft Grant Thornton Bankrevision AG, weil der Revisor zu Handen der Generalversammlung erst nicht bestätigen wollte, dass die Reserven für die Ausschüttung in Höhe von 8 Mio. CHF reichten. Offenbar hatte er sich entgegen der Faktenlage von der FINMA-Drohung verunsichern lassen. Diesen vorauseilenden Gehorsam goutierten wohl nicht alle Eigentümer der Gesellschaft.

Der Showdown zwischen den Hauptaktionären in der Bossard-Arena fand nicht statt. In ungewohnter Einigkeit stimmten beide der Ausschüttung einer Sonderdividende und der Veräusserung von Kundenvermögen und weiterer Vermögenswerte zu. Doch könnte diese Einigkeit etwas zu spät gekommen sein. Denn zwischenzeitlich hat sich der Regulator eingeschaltet und wird voraussichtlich ab dem 23. März das Zepter übernehmen. Damit dürften sich die Kosten und die Zeitdauer für die Liquidation erhöhen. Denn laut Aussagen des Verwaltungsrates werden die von der FINMA beauftragten Anwälte der Kanzlei Wenger Plattner 11’400 CHF pro Liquidationstag in Ansatz bringen. Zu hoffen bleibt nun, dass die FINMA auch im Interesse der Minderheitsaktionäre eine rasche und kostengünstige Liquidation forciert oder zuvor noch für eine andere Lösung Hand bietet. Denn eine aufwendige und langwierige Liquidation würde nur Einnahmen für die Liquidatoren generieren und Aktionärsvermögen vernichten.

Interessant wird auch die Antwort auf die Frage sein, wie die FINMA mit dem Beschluss der Generalversammlung umgeht, die Sonderdividende in Höhe von 8 Mio. CHF sofort auszuschütten. Denn bis zum 23. März ist die Generalversammlung noch das oberste Organ der Gesellschaft. Zudem reicht das Eigenkapital der Gesellschaft – die total anrechenbaren Eigenmittel lagen per 31.12.14 noch bei 21.1 Mio. CHF – weiter über das geforderte Mass hinaus. Selbst wenn die Liquidation mehr als die zurückgestellten 8 Mio. CHF verschlingt, wäre die Eigenkapitalausstattung auch nach der Ausschüttung noch komfortabel. Der FINMA-Entscheid, die Ausschüttung nicht zuzulassen, erscheint angesichts dieser Tatsachen nicht nachvollziehbar. Wir werden die Liquidation der MediBank weiter kritisch verfolgen.

Die Inhaber- und Namenaktien der MediBank AG werden auf der Handelsplattform OTC-X der BEKB gehandelt.

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