
Die Generalversammlung (GV) einer Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz das oberste Organ der AG. Zu dieser Versammlung werden alle Aktionärinnen und Aktionäre eingeladen. Laut Obligationenrecht muss jede AG ihre Anteilseignerinnen und -eigner einmal pro Jahr zur GV einladen, um über das Geschäftsjahr zu informieren. Im Anschluss an die eigentliche Versammlung findet oft ein Abendessen oder ein Apéro statt, wodurch der Verwaltungsrat den Kontakt mit den Aktionären pflegen kann. Zusätzlich zur ordentlichen Generalversammlung können bei besonderen Geschäften ausserordentliche Versammlungen einberufen werden.
Die Generalversammlung wird grundsätzlich sowohl bei börsenkotierten als auch bei nicht kotierten Gesellschaften gleich durchgeführt. Gerade für Aktionäre von ausserbörslich gehandelten Aktiengesellschaften (OTC-Firmen) sind die Generalversammlung (GV) und der Geschäftsbericht häufig die einzige Informationsquelle der Gesellschaften. Dies kommt daher, dass die Unternehmen durch das Listing im OTC-Markt keinerlei Publikationspflichten unterliegen. Der gesellschaftliche Teil der GV ist gerade bei nichtkotierten Aktien für viele Aktionärinnen und Aktionäre ein Grund, die Aktien zu kaufen und zu halten.
Inhalt
Was versteht man unter der Generalversammlung (GV)?
Die Generalversammlung – auch GV genannt – ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Sie besteht aus sämtlichen Aktionären und trifft grundlegende Entscheidungen. So wählt sie insbesondere auch den Verwaltungsrat.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von GV: die ordentliche und die ausserordentliche Generalversammlung. In aller Regel findet lediglich einmal pro Jahr eine ordentliche GV statt. Dies ist von Gesetzes wegen vorgeschrieben.
Sofern die Gesellschaft während des Jahres weitere zentrale Beschlüsse fällen will, kann der Verwaltungsrat zudem eine ausserordentliche GV einberufen.
Was gehört in eine Generalversammlung?
In eine GV gehören grundsätzlich alle wichtigen Beschlüsse, die in einem Geschäftsjahr zu fällen sind. Diese werden als Traktanden an die Aktionäre verschickt, welche dann an der Versammlung selbst dazu Stellung nehmen und darüber abstimmen können.
Zur Generalversammlung muss mindestens 20 Tage im Voraus eingeladen werden. Diese Frist ist notwendig, damit alle Aktionärinnen und Aktionäre genügend Zeit haben, um sich zu sämtlichen Traktanden Gedanken zu machen. Zudem können sie ihr Stimmrecht auch an einen Stimmrechtsvertreter delegieren, sofern sie an der GV verhindert sind.
Wer führt die Generalversammlung?
Sowohl das Versenden der Einladung als auch das Führen der Generalversammlung obliegt dem Verwaltungsrat – mit dem Verwaltungsratspräsidenten im Vorsitz. Während der Versammlung dürfen die Aktionäre Fragen an den Verwaltungsrat richten, der im Namen der Gesellschaft dazu Stellung nimmt.
Sofern die AG revisionspflichtig ist, muss zudem ein Revisor anwesend sein. Für einige Beschlüsse wird auch ein Notar verlangt. Mehr dazu gleich.
Wann ist die Generalversammlung beschlussfähig?
Eine ordentliche Generalversammlung ist grundsätzlich immer beschlussfähig. Es wird weder die Anwesenheit des Verwaltungsrates noch einer bestimmten Prozentzahl des Aktionariats vorgeschrieben. Die meisten Beschlüsse werden nach dem absoluten Mehr der anwesenden Aktionäre gefällt. In den Statuten können allerdings andere Quoren (Anzahl Stimmen) vorgesehen sein. Zudem enthält Art. 704 OR eine Liste von Beschlüssen, für die zwei Drittel der anwesenden Aktionärsstimmen erforderlich sind.
Beschlüsse über Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und Liquidationsbeschlüsse müssen zudem öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein. Dementsprechend muss für diese Beschlüsse auch ein Notar anwesend sein.
Können Aktionäre nicht live an der Veranstaltung teilnehmen, können sie sich auch durch einen Stimmrechtsvertreter oder durch einen anderen Aktionär vertreten lassen. Damit hat eine Stimme selbst dann Gültigkeit, wenn der Aktionär nicht vor Ort sein kann oder online an der GV teilnimmt.

Wann muss eine GV stattfinden?
Gemäss Obligationenrecht muss die GV innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Deswegen finden praktisch alle GV in der Schweiz im Frühling statt. Mit der Einladung muss auch Einsicht in den Geschäfts- und Revisionsbericht gewährleistet werden, damit sich das Aktionariat ein umfassendes Bild des aktuellen Standes der Aktiengesellschaft machen kann.
Durchführung der Generalversammlung Schweiz
Nach neuem Aktienrecht ist die Durchführung der Generalversammlung in der Schweiz auf verschiedene Arten möglich. Nebst der traditionellen Präsenz-GV kann die Generalversammlung inzwischen auch virtuell, hybrid oder gar im Ausland abgehalten werden.
Bei jeder Art der GV sind allerdings gewisse Vorschriften für die Einberufung, den Ablauf und die Traktanden einzuhalten.
Einberufung Generalversammlung
Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat (VR) einberufen. Die Einladung dafür muss spätestens 20 Tage vor deren Durchführung bei den Aktionären eintreffen. Daher verschicken viele Gesellschaften die Einladungen bereits 30 Tage im Voraus. Zudem kann statutarisch eine längere Frist vorgesehen sein. In diesem Fall würde diese gelten.
Traktanden Generalversammlung
Mit der Einladung muss auch die Traktandenliste verschickt werden, die der VR erstellt hat. Dieser darf die Traktanden zwar breit gefächert formulieren. Allerdings dürfen keine Punkte an der Versammlung selbst besprochen werden, die nicht eindeutig einem kommunizierten Traktandum zugeordnet werden können. Sämtliche Aktionäre können zudem auch Anträge stellen, die als zusätzliche Traktanden in die Liste aufgenommen werden müssen.
Generalversammlung AG: Ablauf
Nebst dem Aktionariat muss auch der Verwaltungsrat an einer Generalversammlung teilnehmen. Das Gesetz spricht hier zwar von einem «Teilnahmerecht». Da der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären aber Rede und Antwort stehen muss, liegt hier faktisch eher eine Teilnahmepflicht vor. Bei der Generalversammlung einer AG leitet der Verwaltungsratspräsident demnach auch die Versammlung.
An der GV wird schliesslich jedes Traktandum präsentiert, und die Aktionäre können ihre Fragen dazu an den Verwaltungsrat richten. Im Anschluss daran wird über jeden Punkt abgestimmt. Jeder Aktionär verfügt in der Regel über ein Stimmrecht im Umfang seines Aktiennennwertes. Die Statuten können aber vorsehen, dass jeder Aktie nur eine Stimme entspricht.
Für die Annahme eines Traktandums wird normalerweise die absolute Mehrheit benötigt. Sämtliche Beschlüsse der GV sind in einem Protokoll festzuhalten. Der Verwaltungsrat muss dafür einen Protokollführer bestimmen, der weder Mitglied des Verwaltungsrates noch des Aktionariats sein darf.
Generalversammlung online, virtuell oder hybrid
Nach neuem Aktienrecht kann die Generalversammlung auch online, virtuell oder hybrid durchgeführt werden. Die Aktienrechtsrevision ist seit dem 1.1.2023 in Kraft und hat dabei einige Regelungen auf Gesetzesebene verankert, die durch die Covid-19-Verordnung-3 bereits vor 2023 galten. Gemäss der Covid-Verordnung sollten GV während der Pandemie in erster Linie schriftlich stattfinden.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung können Aktiengesellschaften neu in ihren Statuten vorsehen, dass die Generalversammlung auch virtuell/online oder hybrid stattfinden kann. Dafür ist aber zuerst eine Statutenänderung nötig, damit die Aktionäre auch über diesen Punkt abstimmen können. Wenn sie nicht damit einverstanden sind, muss die AG weiterhin reine Präsenz-GV durchführen. Zudem muss der Verwaltungsrat einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter bezeichnen. Nicht kotierte Gesellschaften können darauf indes verzichten.
Weitere neu zulässige Formen der GV sind die multilokale GV, bei welcher die Versammlung gleichzeitig an mehreren Orten stattfindet sowie die GV mit schriftlicher Stimmabgabe. Bei dieser Form können sämtliche Beschlüsse schriftlich oder virtuell gefasst werden, sofern kein Aktionär eine mündliche Beratung fordert. Diese schriftliche GV kann in Form eines Zirkularbeschlusses oder einer Urabstimmung erfolgen.
In unserem Beitrag über die virtuelle GV nach neuem Aktienrecht erfahren Sie mehr über die neu zulässigen Formen und weitere Änderungen der Aktienrechtsrevision.

Voraussetzungen für eine virtuelle Generalversammlung
Wenn eine GV online durchgeführt wird, besteht die Gefahr, dass Aktionärsrechte auf unterschiedliche Art und Weise beschnitten werden. Deshalb muss der Verwaltungsrat insbesondere sicherstellen, dass auch weniger technikaffine Personen problemlos teilnehmen können. Für den Fall von technischen Problemen muss dementsprechend Unterstützung gewährleistet werden. Ferner müssen die Sicherheit und eindeutige Identifikation der Teilnehmenden sichergestellt sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung des Unmittelbarkeitsprinzips: So müssen sämtliche Teilnehmer zeitgleich alle Informationen erhalten und sich dazu äussern können. Dementsprechend darf es zu keiner zeitlichen Verzögerung bei der Onlineübertragung kommen.
Virtuelle GV stösst bis jetzt auf wenig Erfolg
Die Recherche von schweizeraktien.net hat gezeigt, dass die meisten grossen börsenkotierten und traditionsreichen OTC-Gesellschaften weiterhin auf GV im traditionellen Sinn setzen. Einige Gesellschaften haben allerdings bereits 2023 Statutenänderungen vorgenommen – und sich damit eine virtuelle Durchführung für Notfälle vorbehalten. Damit wollen sie sich für den Fall einer weiteren Pandemie oder eines ähnlichen Ereignisses absichern. Vor diesem Hintergrund wurden die Statutenanpassungen denn auch relativ problemlos angenommen.
Einzig die Vorreiter Swatch Group, Aevis Victoria und Swiss Estates haben als börsenkotierte AG bereits 2023 eine rein virtuelle Generalversammlung durchgeführt. Bei nicht kotierten Gesellschaften stösst eine Online-GV bisher noch auf weniger Begeisterung. Denn für diese OTC-Firmen ist der alljährliche Austausch bei der GV besonders wichtig, da die Nichtkotierten durchs Jahr kaum Informationen oder Neuigkeiten publizieren. Zudem sind OTC-Unternehmen oft regional stark verwurzelt. Die Aktionäre halten ihre Wertschriften als Liebhaberaktien – und schätzen den direkten Kontakt an der GV darum sehr.
Hybride GV: Bei Start-ups und jungen Unternehmen beliebt
Anders sieht es bei besonders jungen und innovativen Unternehmen aus. Gerade Gesellschaften, deren Aktionariat im Schnitt zwischen 35 und 45 Jahre alt ist, nutzen die hybride GV am liebsten. Diese gibt den Aktionären die Freiheit, von überall aus teilzunehmen. Trotzdem können Investierende aber nach wie vor physisch – vor Ort – partizipieren, wenn ihnen das lieber ist.
Ein weiterer Vorteil der hybriden GV: Für deren Durchführung ist keine Statutenänderung notwendig. Dafür ist ansonsten etwas mehr Vorbereitung gefragt. Denn auch hier gilt es, das Unmittelbarkeitsprinzips einzuhalten. So darf keinerlei zeitliche Verzögerung bei der Übertragung für die virtuell teilnehmenden Aktionäre bestehen. Mithilfe neuer Videoübertragungstools, wie Zoom oder Google Teams, ist dies allerdings meistens kaum ein Problem.
In jedem Fall ist die technische Unterstützung durch spezialisierte Anbieter wie daura, Aequitec oder Konsento zentral. Mit den Services dieser Dienstleister lässt sich eine reibungslose GV mit kaum ins Gewicht fallenden Mehrkosten abhalten.
In unserem Beitrag über die hybride GV erfahren Sie mehr über die Vorteile dieser speziellen Durchführungsform.

Generalversammlung im Ausland
Nach neuem Aktienrecht kann die GV einer Schweizer Aktiengesellschaft theoretisch auch im Ausland stattfinden. Davon wurde bisher nach unserem Wissen aber kein Gebrauch gemacht.
GV Daten Schweiz – GV Kalender 2025
In den folgenden Rubriken finden Sie die GV-Daten der Schweizer Aktiengesellschaften. Wir haben die Liste in Generalversammlungen von börsenkotierten und nicht kotierten Gesellschaften unterteilt. Der GV-Kalender 2025 wird regelmässig vom Team von schweizeraktien.net aktualisiert. Sollte ein Termin fehlen, melden Sie uns dies bitte an info@schweizeraktien.net. Herzlichen Dank!
Über ausgewählte Generalversammlungen erstellen wir auch eigene GV-Reportagen.
GV Termine Schweizer Firmen börsenkotiert
Die GV Termine der börsenkotierten Schweizer Firmen finden Sie hier
GV Termine Schweizer Firmen ausserbörslich
Hier finden Sie die wichtigsten GV-Termine für Generalversammlungen von nicht kotierten Aktiengesellschaften in der Schweiz – den sogenannten OTC-Firmen.
Beste Generalversammlungen Schweiz
Viele Aktionäre schätzen an Generalversammlungen vor allem das Zusammenkommen, den Austausch mit dem Verwaltungsrat und natürlich das Abendessen. Einige Gesellschaften bieten an ihren GV zudem Naturaldividenden an (auch Sachdividenden genannt), die den Wert der Bardividende meist stark übersteigen. Solche GV sind dementsprechend besonders beliebt – und gehören damit wohl gemäss vielen Investoren zu den besten Generalversammlungen der Schweiz.
Naturaldividenden sind gerade bei nicht kotierten Aktien besonders gefragt. So erhalten Investoren beispielsweise bei Bad Schinznach 4 Gutscheine für einen 2h-Eintritt in die Aquarena oder das Thermi spa. Diese werden allerdings nur an die Aktionäre abgegeben, welche die GV besuchen. Damit will das Unternehmen möglichst viele Aktionäre zu einer Teilnahme an dem wichtigen Termin motivieren.
Bei den Bergbahnen Adelboden geniessen Aktionäre ab 25 Aktien Aktionärstage mit Tageskarten und Gastro-Gutscheinen (Beträge variieren). Beim Dolder Grand Hotel werden Verzehrgutscheine in der Höhe von 100 CHF verteilt.
Auch gewisse kotierte Aktiengesellschaften versuchen, ihr Aktionariat mit zusätzlichen Geschenken zur Teilnahme an der GV zu bewegen. So gibt Swatch beispielsweise Gratisuhren ab, während man bei Lindt & Sprüngli einen Schokoladenkoffer erhält.
Dies sind nur einige Beispiele. Die vollständige Liste der sachbezogenen Dividenden finden Sie unter “Naturaldividenden”.
Generalversammlung Aktiengesellschaft Schweiz – Fazit
Die Generalversammlung ist bei Aktiengesellschaften in der Schweiz nicht nur das oberste Organ, sie hält auch eine jährlich stattfindende Veranstaltung ab. Die ordentliche jährliche GV ist obligatorisch – und muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Nach neuem Aktienrecht kann die GV auch online oder hybrid stattfinden. Bei einer hybriden GV findet dank Live-Übertragung zusätzlich zum Anlass vor Ort eine simultane Online-Veranstaltung statt.
Zusätzlich zur ordentlichen Versammlung kann unter besonderen Umständen unterjährig auch eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen und abgehalten werden.
Obwohl viele GV für die meisten Privataktionäre eine eher trockene Angelegenheit sind, werden die anschliessend oft stattfindenden Nachtessen besonders geschätzt. Veranstaltungen, wo zusätzlich zur Bardividende noch Naturaldividenden verteilt werden, gehören für die meisten Aktionärinnen und Aktionäre zu den besten Generalversammlungen der Schweiz.