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Bild: schweizeraktien.net

Am 29. August 2016 hat die MediBank AG in Liquidation die Einladung zu ihrer „letzten Generalversammlung“ im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Diese letzte Generalversammlung, die für den 20. September 2016 in Zug einberufen ist, soll unter anderem die Jahresrechnung 2015 und die Liquidationsschlussbilanz zum 17. August 2016 genehmigen sowie über die Verteilung des Liquidationsüberschusses („Schlussverteilung von Ertrag und Kapital“) beschliessen.

Diese „letzte GV“ steht am Ende eines langen und bisweilen sehr beschwerlichen Weges voller „Qualen“ gerade auch für die Aktionäre, wie den langjährigen Lesern unseres Blogs bekannt ist. schweizeraktien.net verfolgt die in vielerlei Hinsicht ungewöhnliche Geschichte der Medibank AG bereits seit 2013. Zu dieser Zeit war die Bank noch operativ im Kundengeschäft tätig, ehe sie in einen lange anhaltenden, teilweise auch hausgemachten Abwärtssog geraten ist.

FINMA hat Ausschüttungsverbot für im März 2015 beschlossene Dividende über 7.8 Mio. CHF im August 2016 aufgehoben

Die jetzt vorliegende Liquidationsschlussbilanz zeigt Aktiven über etwa 24.9 Mio. CHF. Diesen Aktiven stehen Verpflichtungen in der Grössenordnung von 9.2 Mio. CHF gegenüber, wobei der grösste Posten innerhalb der Verpflichtungen die an der Generalversammlung vom 18. März 2015 wirksam beschlossene, aber wegen eines bestehenden FINMA-Ausschüttungsverbots nicht ausbezahlte Dividende im Umfang von etwa 7.8 Mio. CHF ist. Diese Dividende wird zusätzlich zum „verfügbaren Vermögen“, das sich nach Abzug der Verbindlichkeiten auf 15.7 Mio. CHF einstellt, ausbezahlt. Mit Verfügung vom 12. August 2016, eingegangen bei der Gesellschaft am 25. August 2016, hat die FINMA das Verbot der im März 2015 beschlossenen Dividendenausschüttung und der Kapitalrückzahlungen aufgehoben, so dass nun die Verteilung des gesamten Vermögens zeitnah nach der letzten Generalversammlung erfolgen kann.

MediBank schliesst 2015 und Rumpfgeschäftsjahr 2016 bis zur Liquidation jeweils mit Millionengewinn ab – dank der Auflösung von Rückstellungen!

Die MediBank AG i.L. konnte sowohl das Geschäftsjahr 2015 wie auch das Liquidations-Rumpfgeschäftsjahr bis zum 17. August 2016 jeweils mit hohem Gewinn abschliessen. Ursächlich waren hier insbesondere die Auflösungen von zuvor zulasten der Erfolgsrechnung – insbesondere im Jahr 2014 – gebildeten sehr hohen Rückstellungen in Millionenhöhe, die wir in dieser Höhe schon früher kritisch gesehen haben. Die gebildeten Rückstellungen waren, wie sich im Verlauf der Liquidation zeigte, letztlich – wohl aus „Vorsichtsgründen“ – zu hoch dotiert und konnten nun erfolgswirksam aufgelöst werden. Für 2015 weist die MediBank AG einen nur auf den ersten Blick überraschend hohen Gewinn von 1.8 Mio. CHF aus, zum 17. August 2016 im Rumpfgeschäftsjahr waren es immerhin noch fast 1.1 Mio. CHF.

Schlussverteilung bringt Inhaberaktionären 1’244 CHF vor Steuern, Namenaktionären 311 CHF vor Steuern

Zusammengefasst ergeben sich nach dem Verteilplan die anteiligen Liquidationserlöse je Aktiengattung wie folgt:

Abbildung: schweizeraktien.net; Basis: MediBank AG i.L. – Bericht der Liquidatoren, Verteilplan, Liquidationsschlussbilanz per 17. August 2016

Der anteilige Liquidationserlös je Inhaberaktie (vor Steuern) liegt demnach bei 1’244 CHF. Damit liegt die Schlussverteilung an die Aktionäre auch moderat um knapp 4% oberhalb der zum damaligen Zeitpunkt eher optimistischen schweizeraktien.net-Prognose vom 23. November 2015 und mit knapp 18% deutlich oberhalb des anteiligen Buchwertes zum Jahresende 2014. Aus Sicht der Aktionäre ist wenigstens dieser letzte Akt im mehrteiligen „MediBank-Drama“ nicht unerfreulich. Bei den Namenaktien ist der anteilige Liquidationserlös entsprechend der Nominalwertverhältnisse um 75% tiefer bei 311 CHF (Nominalwertverhältnis 400 CHF:100 CHF).

Bei beiden Aktiengattungen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Ausschüttung der aufgelaufenen Erträge vollständig – anders als die Rückzahlung des anteiligen Aktienkapitals (400 CHF je Inhaberaktie bzw. 100 CHF je Namenaktie) – zunächst der Schweizer Verrechnungssteuer in Höhe von 35% auf den Ertrag und später der individuellen Besteuerung beim Anteilseigner unterliegt.

Der Weg der MediBank AG (i.L.) durch die Bankenwelt und das OTC-X-Tableau geht mit der Liquidation und der Schlussverteilung des Vermögens in Kürze einem Ende entgegen. Angesichts der Entwicklungen der letzten drei bis vier Jahre auf der Makro- wie auf der Mikroebene kann dies letztlich nicht überraschen. Der nun vorliegende Liquidationsplan hält dabei aber – wie von uns in der Vergangenheit gerade mit Blick auf die früheren, sehr hohen Rückstellungen gerade in den Jahren 2013 und 2014 und den bisherigen Liquidationsverlauf vermutet – sogar noch eine leicht positive Überraschung bei der Schlussverteilung bereit. Diese liegt gemäss Verteilplan der Liquidatoren (Bericht, S. 1) oberhalb von 1’200 CHF (InhA) bzw. 300 CHF (NA), jeweils vor allfälligen Steuern auf Anlegerebene.

Wie aus dem Liquidationsbericht (S.3) weiter hervorgeht, wird das gemäss Schlussbilanz verfügbare Vermögen – bestehend aus Kapital und aufgelaufenen Ergebnissen – grösstenteils bis auf 40 CHF (Liquidationsrückstellung) zeitnah ab dem 27. September 2016 vergütet. Auch die bereits 2015 beschlossene, aber nicht ausbezahlte „Vorab-Dividende“ über 100 CHF (NA) bzw. 400 CHF (InhA) wird ab diesem Termin ausbezahlt. Nur die vergleichsweise kleine Liquidationsrückstellung über 10 CHF (NA) bzw. 40 CHF (InhA) wird dagegen erst ab dem 27. Oktober 2016 vergütet (siehe Tabelle).

Zu beachten ist, dass nur die Rückzahlung des Aktienkapitals im Umfang von 100 CHF (NA) bzw. 400 CHF (InhA) ohne Abzug der Verrechnungssteuer (35%) erfolgt, während vom Rest der Schlussausschüttung 35% Verrechnungssteuer auf alle weiteren Kapitalbestandteile einbehalten werden. Netto vergütet werden auf Ebene des Anlegers zunächst 237.15 CHF (NA) bzw. 948.50 CHF (InhA) (Bericht der Liquidatoren, S.1).

MediBank-Aktionäre sind in jedem Fall gut beraten, ihre individuelle steuerliche Situation im Umfeld der GV respektive der Schlussausschüttung ab September 2016 sorgfältig – gegebenenfalls auch mit externen Spezialisten – zu prüfen und auch ihre GAFI-Situation zu klären, um an dieser Stelle – wenn es um die Vermögensverteilung geht – keine unliebsamen, „teuren“ Überraschungen erleben zu müssen.

Zuletzt wurden auf der ausserbörslichen Handelsplattform OTC-X der BEKB Kurse von 1000 CHF für die Inhaberaktien und 55 CHF für die Namenaktien gezahlt. Die gehandelten Volumen in den Titeln sind allerdings äusserst gering.

Transparenzhinweis: Der Autor ist Aktionär der Gesellschaft.