Das Kantonsgericht Zug hat den Antrag des Verpackungsherstellers Airopack auf eine provisorische Nachlassstundung genehmigt. Diese sei für eine Dauer von zwei Monaten befristet, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit.
Zum Nachlassverwalter wurde Daniel Hunkeler von der Zürcher Wirtschaftskanzlei Baur Hürlimann ernannt.
Den Antrag auf provisorische Nachlassstundung hatte das Unternehmen gestellt, nachdem es mit seinen Kreditgebern keine Einigung für eine Refinanzierung der gesamten Gruppe erzielen konnte. Wie am Montag bekannt wurde, waren die Schuldner lediglich bereit, für die operativen Einheiten einen sofortigen Kredit in der Höhe von 15 Mio. EUR sowie einen weiteren Kredit im Umfang von 10 Mio. in der näheren Zukunft zur Verfügung zu stellen.
Mitte Januar hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass der Wirtschaftsprüfer PwC im Rahmen einer Untersuchung der Buchhaltungspraxis erhebliche Mängel festgestellt habe. Airopack hatte den Umsatz zu hoch ausgewiesen. Das Unternehmen machte darauf seine Zukunft von der im November angekündigten Rekapitalisierung abhängig.
Die Aktien von Airopack sind an der SIX Swiss Exchange kotiert und erholen sich nach den schweren Verlusten von gestern deutlich. Zu Handelsschluss notierten sie bei 0.384 CHF, ein Plus von 43%.
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