Die Aktionäre der Zürcher Oberland Medien AG (ZOM) wurden anlässlich der Generalversammlung (GV) in Uster vom 24. April über einen harzigen Jahresauftakt 2015 orientiert. Der per Ende April in den Ruhestand tretende CEO Peter Edelmann berichtete von einem deutlichen Rückgang des Betriebsgewinns (EBIT) um 26% im ersten Quartal 2015. Vor allem in den ersten beiden Monaten sei die Entwicklung enttäuschend ausgefallen, führte Edelmann aus. Allerdings habe sich der März deutlich besser entwickelt, und auch der April sei bislang positiv verlaufen. Daher erwartet der abtretende Chef, bis zum Jahresende die angestrebten Ziele, bestehend aus einem EBIT-Plus von 18% respektive einem Betrag von gut 2 Mio. CHF, erreichen zu können. Die erwartete EBIT-Marge soll bei 6.9% liegen.
Kritik an der Verwendung der Barmittel
Kritik wurde an der GV bezüglich der Verwendung der Gewinne, welche die ZOM beim Verkauf der Liegenschaft in Wetzikon realisierte, laut. Wir berichteten über den ausserordentlichen Gewinn im Sommer 2014. Der Beitrag kann hier nachgelesen werden. Zu diesem Zeitpunkt war noch vollkommen offen, was mit den Mitteln passieren wird. Unter anderen schien eine Sonderausschüttung denkbar zu sein. Wie die Aktionäre nun dem neuesten Geschäftsbericht entnehmen konnten, wurden die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung der Gelder betraut. Bei der privaten Gesellschaft handelt es sich gemäss Angaben des Geschäftsberichts um die in Uster domizilierte PFP Hefele & Partner AG. Beim Vermögensverwalter fällt auf, dass diese Gesellschaft über keinen Revisor verfügt, der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Auf Nachfrage wurde an der GV mitgeteilt, dass die Wahl der beiden Vermögensverwalter nach einer eingehenden Überprüfung verschiedener Bewerber erfolgte. Von Beginn an sei klar gewesen, dass die Mittel von zwei Vermögensverwaltern, die je einen Anteil von 50% verwalten sollten, betreut werden. Die Aufteilung sollte zwischen einer Bank und einem privaten Vermögensverwalter erfolgen. Wie die Aktionäre ebenfalls erfuhren, erfolgte der Start der Verwaltung am 1. Oktober 2014. Die Anlage der Gelder soll bewusst sehr vorsichtig, der CEO bezeichnete die Anlagepolitik als „übervorsichtig“, erfolgen. Dies habe zur Folge, dass nur ein kleiner Ertrag angefallen sei. Dieser wurde mit 1.65% bis Jahresende 2014 und mit 1.77% im ersten Quartal 2015 beziffert.
Geld soll in der Kriegskasse verbleiben
Von Aktionärsseite wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der ZOM um ein Medienunternehmen handelt, das sich nicht der Vermögensverwaltung verschrieben habe. Bei der Verwaltung der Gelder bestehe das Risiko, dass lediglich der Vermögensverwalter profitiere. Deswegen stellte ein Aktionär den Antrag, statt der vorgeschlagenen Sonderdividende von 18 CHF pro Aktie eine Sonderdividende von 50 CHF auszuschütten. Der VRP wies darauf hin, dass im Verwaltungsrat Diskussionen über die Verwendung der Gelder geführt worden wären und dann der Entscheid gefällt worden sei, diese in der ZOM zu behalten und den Aktionären nur einen kleinen Teil auszuzahlen. Mitberücksichtigt worden seien die Interessen der Tamedia AG, die gemäss Tamedia-Geschäftsbericht 2014 ein Aktienpaket von 37.6% an der ZOM besitzt und damit grösste Aktionärin ist. Die ZOM will über eine „Kriegskasse“ verfügen, die es ihr erlaube, mögliche Gelegenheiten zu Zukäufen nutzen zu können. Als Beispiel nannte der VRP den Erwerb des Glattalers im Jahr 2014. Offen beantwortet wurde die Frage nach den Kosten der Vermögensverwaltung. Diese wurden vom CEO mit 70’000 CHF jährlich für die beiden Gesellschaften zusammen angegeben.
Grossaktionär Tamedia setzt sich durch
Bei der Abstimmung über die Ausschüttung einer höheren Dividende wurde auf die Auszählung der Stimmen verzichtet. Auf den Hinweis des Antragsstellers, dass er nicht nur eine Aktie vertrete, fragte der VRP den Vertreter der Tamedia nach seinem Abstimmungsverhalten. Als dieser erklärte, für die Ausschüttung der kleineren Sonderdividende von 18 CHF zu stimmen, erklärte der VRP, dass die Tamedia mehr als 6’000 Stimmen vertrete und sich damit eine Auszählung erübrige.
Karin Lenzlinger neu im VR
Weiterhin erfuhren die Aktionäre, dass auch der VRP sein Amt in einem Jahr abgeben will. Er werde anlässlich der in einem Jahr anstehenden Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung stehen, erklärte Briner. Dies sei auch der Grund, weswegen eine Ergänzungswahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen werde. Es sei keinesfalls angedacht, die Zahl des Gremiums auf sieben Personen aufzustocken. Allerdings sei die Suche nach einem Nachfolger als Präsidenten innerhalb des Gremiums erfolglos gewesen. Bei der externen Suche konnte die Unternehmerin Karin Lenzlinger für die Übernahme des VR-Präsidiums gewonnen werden. Um ihr eine Einarbeitung zu ermöglichen, wurde sie bereits jetzt als VR zur Wahl vorgeschlagen. Obwohl mit der Zuwahl die Tamedia nicht mehr gemäss ihrem Anteilsbesitz an der ZOM im Gremium vertreten ist, hat sie diese Wahl unterstützt, da die Vertretung nur temporär unterproportional ist. Die Wahl erfolgte nahezu einstimmig.
Die ZOM erlebte einen schwachen Jahresauftakt. Auch wenn es dem Unternehmen gelingen sollte, die budgetierten Ertragszahlen zu erreichen, muss der Umgang mit den Mitteln, die aus dem Verkauf der Liegenschaft in Wetzikon zuflossen, kritisch hinterfragt werden. Hierbei erscheint es sehr stossend, dass die ZOM vor allem die Interessen des Grossaktionärs Tamedia verfolgt. Zwar besitzt Tamedia gemäss eigenen Angaben 37.6% an der ZOM, ist damit aber keinesfalls Mehrheitsaktionär. Im Rahmen einer Aktionärsdemokratie erscheint die Beherrschung eines Unternehmens mit gut einem Drittel der Stimmen zumindest fragwürdig. Hierbei nicht übersehen werden darf allerdings das Verhalten der meisten Aktionäre, die entweder ihre Stimmrechte nicht wahrnehmen oder den Anträgen des Verwaltungsrats folgen, ohne diese zu hinterfragen. Auch wenn die Beherrschung durch die Tamedia nicht unbedingt nachteilig für die Aktionäre sein muss, besteht doch zumindest ein schaler Beigeschmack. Dieser wird keinesfalls geschmälert bei einem Blick auf die Verkäuferschaft des Glatttalers und des im Jahr 2015 erworbenen Winterthurer Stadtanzeigers. In beiden Fällen trat die Tamedia als Verkäuferin auf. Beim Glatttaler zahlte die ZOM einen Goodwill von 3.35 Mio. CHF, der im Jahr 2014 vollumfänglich abgeschrieben wurde. Auch dies lässt den Eindruck entstehen, dass die Tamedia vor allem ihre eigenen Interessen verfolgt.
Alle Aktionäre sollten die Entwicklung der ZOM sehr genau beachten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Finanzanlagen. Keinerlei Kritik notwendig ist indessen am operativen Geschäft. Dieses wird von der Gesellschaft sehr gut geführt, was nicht zuletzt dem Weitblick des nun abtretenden CEO zu verdanken ist. Unter seiner Führung wurde das kostenintensive Druckgeschäft aufgegeben und die Veräusserung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften durchgeführt. Es bleibt nur zu hoffen, dass die beiden Vermögensverwalter auch für die Aktionäre der ZOM einen echten Mehrwert generieren und dass die ZOM die Mittel nicht für überteuerte Zukäufe – möglicherweise zugunsten der Tamedia, die so zu sehr guten Konditionen Beteiligungen abstossen kann – einsetzen wird.
Zumindest für das laufende Jahr dürfte eine Dividende in Vorjahreshöhe exklusive der Sonderausschüttung von 18 CHF, d.h. eine Ausschüttung von 50 CHF, gesichert sein. Auf der Basis des letztbezahlten Aktienkurses von 1’165 CHF der auf der ausserbörslichen Handelsplattform OTC-X der Berner Kantonalbank (BEKB) gehandelten Papiere entspricht dies einer attraktiven Rendite von 4.3%. Allerdings notieren die Titel mit einem deutlichen Aufschlag zum Buchwert von gut 780 CHF per Jahresende 2014. Auch wenn im Anlagevermögen wegen der Liegenschaft am Firmensitz in Wetzikon einige stille Reserven in der Bilanz enthalten sein sollten, steht diesen der Wert der Finanzanlagen von 7.6 Mio. CHF gegenüber. Das gesamte bilanzielle Anlagevermögen beträgt 9.6 Mio. CHF. Hiervon entfallen knapp 1.5 Mio. CHF auf die Liegenschaften bei einem Brandversicherungswert von 12.5 Mio. CHF. Unter der sehr optimistischen Annahme, den Brandversicherungswert in voller Höhe als Substanzwert anzusetzen, lassen sich stille Reserven von 11 Mio. CHF ermitteln. Diesen stehen unsichere Positionen im Finanzanlagevermögen von 7.6 Mio. CHF gegenüber. Bei einem unvorteilhaften Anlageerfolg oder bei einem Zukauf kann dieses Vermögen schnell zurückgehen oder sogar ganz aufgebraucht werden. Dieses Risiko sollte für einen Investitionsentscheid keinesfalls unberücksichtigt bleiben.
Transparenzhinweis: Der Autor ist Aktionär der Gesellschaft.