Erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Zur Rose-Gruppe gibt es heute aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel für EU-ausländische Versandapotheken zulässig sind. Bisher durften im Ausland ansässige Versandapotheken wie die zur Zur Rose Group AG gehörende DocMorris mit Sitz in Heerlen/NL aufgrund der deutschen Arzneimittelpreisverordnung keine Rabatte an Kunden in Deutschland geben. Denn seit der Novelle des 16. Arzneimittelgesetzes im Oktober 2012 war auch DocMorris an die deutsche Verordnung gebunden und durfte keine Rabatte mehr geben. Mit dem heutigen Urteil wird diese Bindung aufgehoben.
RX-Geschäft von DocMorris soll zweistellig wachsen
Bei der Zur Rose-Gruppe freut man sich über das Urteil aus Luxemburg. Denn bisher steuerte das Versandgeschäft mit rezeptpflichtigen Medikamenten (RX) von DocMorris rund einen Drittel zum Gruppenumsatz bei, der 2015 bei 834 Mio. CHF lag. Wie das Unternehmen bereits in der Vergangenheit betonte, sollte ein positives Urteil einen Wachstumsschub auslösen. In einer Medienmitteilung spricht das Unternehmen davon, hier wieder „ein zweistelliges Wachstum“ erreichen zu wollen. „Die Aufhebung des Rabattverbots wird die Wachstumszielsetzungen für den forcierten Ausbau unserer europäischen Marktführerschaft zusätzlich begünstigen“, kommentiert Zur Rose-CEO Walter Oberhänsli das Urteil.
Die Aktien der Zur Rose Group AG werden ausserbörslich auf OTC-X gehandelt. Zuletzt wurden Kurse um die 42 CHF (18.10.) für die Aktien gezahlt. Das Urteil dürfte die Geschäftsentwicklung weiter beflügeln. Aktionären muss jedoch bewusst sein, dass Zur Rose in den kommenden zwei Jahren das schnelle Wachstum vor die Rentabilität gesetzt hat. Allerdings dürfte sich dieses rasche Wachstum durchaus in einer höheren Bewertung der Aktien niederschlagen, wie wir bereits in früheren Beiträgen und insbesondere mit Blick auf den Börsengang des deutschen Wettbewerbers im Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten, Shop Apotheke Europe, erwähnt haben.