Zur Rose Group: Anträge zur Schaffung von bedingtem und genehmigtem Aktienkapital

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Zur Rose will finanziell flexibel bleiben. Die Versandapotheke beantragt daher der Generalversammlung vom 23. April die Schaffung von bedingtem und genehmigtem Aktienkapital. Das Unternehmen will neue Aktien im Umfang von bis zu 15 Prozent der bestehenden Anteile ausgeben können.

Mit der unlängst platzierten Wandelanleihe über 175 Millionen Franken habe man das verfügbare bedingte Aktienkapital weitgehend aufgebraucht, teilte Zur Rose am Donnerstag mit. Und das gemäss Statuten bestehende genehmigte Kapital sei bereits im Juni ausgelaufen.

Über die Anträge können die Aktionäre allerdings nicht in Person abstimmen. Aufgrund der Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus werde die Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Diese können sich ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Die Aktien von Zur Rose sind an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Zuletzt wurden 129.60 CHF für eine Aktie bezahlt.

ra/gab

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