NZZ Mediengruppe: Aktionäre sollen über Parteiklausel abstimmen

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Rechtzeitig zu den Festtagen meldet sich der neue Verwaltungsratspräsident der NZZ Mediengruppe, Etienne Jornod, in einem „Aktionärsbrief zum Jahresende“ an die Anteilseigner des Zürcher Medienunternehmens. Dezidiert äussert er sich in dem Brief zur unternehmerischen Entwicklung, mit der sich das Haus beschäftige, sowie den Vinkulierungsbestimmungen. Laut dem Aktionärsbrief seien „substanzielle Investitionen sowie Ausgaben für die Unternehmensentwicklung notwendig, die sich auch auf die künftigen operativen Ergebnisse auswirken werden“. Der neue CEO, Veit Dengler, arbeite intensiv an Projekten, über welche an der Generalversammlung informiert werde.

Ein wichtiger Entscheid für die NZZ Mediengruppe könnte in Sachen Vinkulierung der NZZ-Aktie an der Generalversammlung am 26. April 2014 auf den Weg gebracht werden. Der Verwaltungsrat der NZZ Mediengruppe möchte die Aktionäre in einer Konsultativabstimmung darüber abstimmen lassen, ob die „Parteiklausel“ innerhalb der Eintragungsbestimmungen beizubehalten ist oder angepasst werden soll. Derzeit ist in den Statuten festgehalten: „Der Verwaltungsrat kann einen Erwerber von Aktien als Aktionär ablehnen, wenn er keine der folgenden Eigenschaften nachweist: – Mitgliedschaft bei der Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz (FDP) oder der Liberalen Partei der Schweiz (LPS). – Bekenntnis zur freisinnig-demokratischen Grundhaltung, ohne Mitglied einer anderen Partei zu sein.“ An den übrigen Vinkulierungsbestimmungen, zu denen u.a. eine Eintragungsbeschränkung auf 1% der Aktien, die Eintragung ausschliesslich für natürliche Personen etc. gehören, will der Verwaltungsrat festhalten. Die Vinkulierungsordnung sei eine Garantin dafür, dass die „Neue Zürcher Zeitung“ auch weiterhin als qualitativ hochstehende, freiheitlich-liberal geprägte Zeitung herausgegeben werden könne, betont der Verwaltungsrat in dem Brief. Auf diesen Punkt hatte Jornod bereits am 26. November in einem Interview mit seiner Zeitung hingewiesen.

Bei der NZZ versucht man nach langen Jahren der Eiszeit zwischen Aktionären und dem Verwaltungsrat, die Anliegen der Eigentümer etwas ernster zu nehmen. Davon zeugen zumindest neu eingeführte Aktionärsveranstaltungen sowie die Konsultativabstimmung, welche für die nächste GV traktandiert werden soll. Der VR betont in seinem Brief im Zusammenhang mit einer Änderung der Parteiklausel, dass „Entscheide dieser Tragweite selbstverständlich den Eigentümern obliegen“. Offen bleibt die Frage, warum er nicht gleich konsultativ über die gesamten Vinkulierungsbestimmungen abstimmen lässt. Denn zu der Frage, ob man die anderen teilweise sehr restriktiven Eintragungsbeschränkungen etwas liberaler gestalten sollte, haben die Aktionäre sicherlich ebenfalls eine Meinung. Es wäre daher angebracht, auch hier die Eigentümer des Unternehmens zu befragen. Generell ist jedoch das leichte Tauwetter, das wohl auf den neuen VR zurückführen ist, positiv zu werten. Positiv zu werten sind ebenso die Aussagen zur Unternehmensentwicklung, auch wenn der VR hier recht vage bleibt. Hier ruht eine grosse Verantwortung auf dem neuen CEO und seinem Team, das er derzeit zusammenstellt. Die Formulierungen in dem Aktionärsbrief lassen jedoch darauf schliessen, dass der VR dem neuen CEO auch in finanzieller Hinsicht Handlungsspielraum gegeben hat. Für die Aktionäre heisst dies allerdings, dass sie in den kommenden Jahren mit schwächeren Ergebnissen rechnen müssen, damit das Unternehmen erfolgreich für die Zukunft aufgestellt werden kann. Allerdings sollte der VR auch so klug handeln und nicht die Dividende komplett aufs Spiel setzen. Denn dies könnte wieder negative Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Dieser hat sich seit Mitte Oktober etwas erholt und liegt derzeit mit 5500 CHF immer noch weit unter dem Substanzwert.

Transparenzhinweis: der Autor ist Aktionär der AG für die NZZ.

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