Loeb Holding: Partizipationsscheine müssen ins Bankdepot – Vermögensrechte von „Selbstverwahrern“ ruhen

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Das Loeb-Warenhaus in Bern. Bild: zvg
Das Loeb-Warenhaus in Bern. Bild: zvg

Aufgrund der seit Januar 2016 geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche (GAFI) sind viele Schweizer KMU-Aktiengesellschaften derzeit gefordert: Inhaberaktien werden in Namenaktien gewandelt, Inhaberaktionäre gesucht und registriert. Standardlösungen gibt es keine. Jetzt hat auch die Berner Warenhaus- und Immobiliengesellschaft Loeb Holding AG reagiert: An der gestrigen ausserordentlichen Generalversammlung stimmten die Aktionäre der „Entmaterialisierung“ der Partizipationsscheine (PS) zu. Künftig werden die PS der Gesellschaft nur noch im Bankdepot geführt. Eine physische Form der Berner Traditionstitel ist nicht mehr vorgesehen. Damit endet in Bern eine Ära. Denn die physischen PS konnten im Kaufhaus Loeb bisher am Kundendienstschalter erworben und auch wieder verkauft werden. Zu den PS-Inhabern gehören daher viele Kunden, die neben einer Vorzugsdividende bis vor zwei Jahren auch zur Partizipanten-Versammlung im Zirkus Knie mit anschliessender Zirkusveranstaltung eingeladen wurden.

Umtauschfrist vom 8. Februar bis 15. März

Aufgrund der GAFI-Verordnung ist bald Schluss mit dem An- und Verkauf der PS am Kundendienstschalter, ebenso wie mit der Gratisverwahrung der Wertpapiere im Mitinhaberdepot bei Loeb. Durch die sogenannte „Entmaterialisierung“ der Titel werden diese künftig nur noch in Form einer Globalurkunde verbrieft. Für die Inhaber der PS besteht nun die Pflicht, diese ins Bankdepot einzuliefern. Wer aus nostalgischen Gründen seine entwerteten PS behalten möchte, kann die Auslieferung der abgestempelten Titel auf Wunsch bei der Berner Kantonalbank (BEKB) verlangen, die mit dem Umtauschprozedere beauftragt wurde. PS-Inhaber, die ihre Titel schon heute in einem Bankdepot verwahren, müssen aufgrund dieser Umstellung nichts weiter unternehmen. Die physischen Titel werden automatisch vernichtet. Bewahrt ein PS-Inhaber die Wertpapiere allerdings zu Hause oder in einem Bankschliessfach auf, so gilt er als „Selbstverwahrer“ und muss die Titel in ein Bankdepot einliefern. Die Umtauschfrist läuft vom 8. Februar bis 15. März 2016. Liefert er seine PS in diesem Zeitraum nicht ein, ruhen die Vermögensrechte. Konkret bedeutet dies, dass keine Dividenden gezahlt werden, bis die PS eingeliefert wurden. Allerdings erfolgt der Umtausch in der genannten Frist für den Kunden spesenfrei. Zu einem späteren Zeitpunkt können Bankspesen anfallen.

Rückkaufangebot für bis zu zwei Titel beim Kundendienst

PS-Inhaber, die ihre Wertpapiere bei Loeb im Mitinhaberdepot verwahren lassen, werden von Loeb angeschrieben und auf den Umtausch hingewiesen. Partizipanten mit nur einem oder zwei physischen Loeb-PS macht die Loeb Holding AG zudem ein Rückkaufangebot. Diese Titel können bis zum 15. März 2016 zum Preis von 175 CHF am Kundendienstschalter an die Gesellschaft verkauft werden, welche diese Titel anschliessend im Eigenbestand halten wird. An der ausserordentlichen Generalversammlung erläuterte Loeb Holding-Finanzchef François Manach auch, warum sich die Gesellschaft für die „Entmaterialisierung“ entschieden habe. Die Alternativen wären die Rückkehr der PS an die SIX Swiss Exchange gewesen – was der Verwaltungsrat aufgrund der zunehmenden Regulierung an der Börse ausgeschlossen habe. Die Umwandlung in Namenaktien B, die ebenfalls auf OTC-X kotiert sind und schon heute ausschliesslich als Bucheffekten geführt werden, hätte zu einer Verwässerung der Stimmrechte geführt und damit den Charakter der Familiengesellschaft verändert. Loeb wolle aber eine Familien-AG bleiben, die inhabergeführt sei, so Manach. Zusätzlich zur Entmaterialisierung der PS stimmten die Aktionäre an der a.o. GV auch der Herabsetzung des PS-Kapitals durch die Vernichtung von 30’000 Inhaber-PS zu nominal 6 CHF zu. Neu beträgt das PS-Kapital nun 1’420’212 CHF und ist in 236’702 PS zu nominal 6 CHF eingeteilt.

Die Entmaterialisierung der PS ist aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften notwendig geworden, dürfte aber in Zukunft den Handel mit den auf OTC-X gelisteten Papieren erleichtern. Die Kapitalherabsetzung durch die Vernichtung der zurückgekauften PS ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da dieser Schritt zu einer Gewinnverdichtung führen wird. Allerdings ist derzeit noch nicht bekannt, wie hoch der Gewinn für 2015 ausfällt. Aufgrund der schwierigen Situation im Detailhandel (Onlineshopping, Einkaufstourismus etc.) dürfte dieser deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen. 2014 erzielte Loeb einen Gewinn von 8.9 Mio. CHF. Auch die Finanzerträge dürften nicht mehr so üppig wie in den Vorjahren sprudeln. Namenaktie B und PS der Loeb Holding bleiben daher bei Kursen von 210 CHF bzw. 182 CHF vor allen Dingen Anlegern vorbehalten, welche auf die hohe Substanz der Titel setzen. Diese dürfte mit mehr als 350 CHF fast doppelt so hoch wie die derzeitigen Kurse sein.

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