Zur Rose: Grösster Aktionär übte Bezugsrechte wegen Fehler der Bank nicht aus

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Bei der vergangene Woche abgeschlossenen Bezugsrechtsemission der Zur Rose-Gruppe kam es zu einem Fehler. Die KWE Beteiligungen, die grösste Aktionärin mit 14,5% Stimmanteil, hatte dabei alle ihr zustehenden Bezugsrechte ausüben wollen. Doch vergass die Hausbank der KWE, den Auftrag zur Ausübung der Bezugsrechte an die mit der Kapitalerhöhung beauftragten Banken zu senden, wie Zur Rose am Montag mitteilte.

Damit wurden die entsprechenden Bezugsrechte in der Bezugsrechtsemission nicht rechtsgültig ausgeübt. Der KWE Beteiligungen wurden in der Folge keine Aktien zugeteilt. Somit waren die 385’714 Aktien, die von der KWE Beteiligungen gezeichnet worden wären, in dem am 28. November 2018 kommunizierten Total von 889’239 gezeichneten Aktien durch bestehende Aktionäre als Resultat der Bezugsrechtsemission nicht enthalten.

Diese Aktien hätten daher bei der Ermittlung der Anzahl Aktien im International Offering auch nicht als während der Bezugsfrist gezeichnet berücksichtigt werden können, hiess es in dem Communiqué weiter. Die KWE Beteiligungen AG habe die Zur Rose-Gruppe informiert, dass sie mit ihrer Hausbank nach einer raschen Lösung suche.

Der Vorfall habe weder einen Einfluss auf die geplante Lieferung der neuen Aktien gegen Bezahlung des Angebotspreises am 4. Dezember 2018 noch auf die Kapitalstruktur der Zur Rose-Gruppe, teilte Zur Rose am Montag mit.

Die Aktie der Zur Rose Group ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und notierte zuletzt bei 89.70 CHF.

kw/cf

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