Zur Rose Group: Droht neues Ungemach vom neuen Apothekengesetz in Deutschland?

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Der Versandapotheke Zur Rose bläst derzeit in Deutschland ein starker regulatorischer Wind entgegen. So will das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch ein Gesetz auf den Weg bringen, das die stationären Apotheken stärken soll. Unter anderem soll den Online-Apotheken untersagt werden, Rabatte für verschreibungspflichtige Medikament zu gewähren.

Falls das Gesetz in dieser Form durchgeht, wäre dies ein harter Schlag für Zur Rose. Für die Versandapotheke ist Deutschland der wichtigste Absatzmarkt. Gemäss früheren Angaben liegt der Marktanteil der Tochtergesellschaft „Doc Morris“ bei verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland bei rund 40%.

An verschiedenen Fronten aktiv

Es ist zu erwarten, dass Zur Rose das neue Gesetz, falls es denn verabschiedet wird, auf juristischem Weg bekämpfen wird. So läuft derzeit etwa ein Schadenersatzverfahren von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein über 15 Mio. EUR. Dieses Verfahren wird ebenfalls am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht fortgesetzt.

Mit einstweiligen Verfügungen hatte die Apothekenkammer Nordrhein ab 2012 das Rabattverbot für verschreibungspflichtige Medikamente durchgesetzt. Im Jahr 2016 entschied aber der Europäische Gerichtshof zugunsten des Versandhändlers, der seine Praxis in der Folge wieder aufnahm. Im Rückblick hält das Unternehmen die Interventionen der Apothekerkammer für unangemessen und fordert Schadenersatz.

Vor gut einem Monat musste Zur Rose allerdings in Deutschland vor Gericht eine Niederlage hinnehmen. So bleibt gemäss dem Entschied des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe DocMorris der Betrieb eines Apothekenautomaten weiterhin untersagt.

Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Zuletzt wurden 97.60 CHF für eine Aktie gezahlt.

an/ys

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