Ausserbörslicher Markt: Geringe Kosten und wenig Regulation als grosse Vorteile für Emittenten

Fast nur Vorteile beim Listing auf OTC-X

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Wenn Investoren über den Kauf und Verkauf von Aktien sprechen, meinen sie in der Regel die Schweizer Börse SIX oder andere regulierte Handelsplätze. Ebenso verhält es sich mit Unternehmen, die über eine Publikumsöffnung nachdenken. Die Kosten für einen Börsengang stehen gerade für kleinere Unternehmen oft in keinem Verhältnis zum Nutzen. Oft kassieren Banken, Rechtsanwälte und Berater 5% und mehr des Emissionsvolumens für ihre Dienste. Ebenso schrecken die verschärften regulatorischen Vorschriften Unternehmen davon ab, Aktien im Rahmen eines sogenannten IPO an die Börse zu bringen. Mit dem ausserbörslichen Aktienhandel, der über Plattformen wie OTC-X der BEKB professionell abgewickelt wird, gibt es eine Alternative. Dies wurde auch im jüngsten Webinar von schweizeraktien.net deutlich.

Unternehmen mit starker Marktposition und Wachstumspotenzial

Andreas Langenegger, Senior Sales Trader bei der BEKB, zeigte auf, wie unterschiedlich die rund 250 Unternehmen sind, deren Aktien auf OTC-X gelistet sind. Der eine Teil der Firmen habe ein wenig Liebhabercharakter. Dazu zählt er auch Betriebe aus dem Tourismus und der Bergbahnbranche. Doch gerade unter den Industrietiteln würden sich zahlreiche Unternehmen finden, die über eine starke Marktposition verfügen und Wachstumspotenzial aufweisen. Dazu zählen bekannte Namen wie die Weleda AG, die AG für die Neue Zürcher Zeitung oder die Griesser Holding. Langenegger berichtet auch bei den Investoren über eine Zweiteilung: einerseits Personen, die Aktien aus Verbundenheit mit dem Unternehmen halten. Andererseits aber auch professionelle Investoren – Privatanleger ebenso wie Institutionelle – die ganz klar eine Rendite erzielen möchten. «Nachdem die Kurse von Aktien an den etablierten Börsen schon recht gut gelaufen sind, schauen Investoren nun wieder vermehrt auf ausserbörslich gehandelte Titel», so Langenegger. Kauf und Verkauf der Titel seien über jede Bank möglich, erklärte er. Die BEKB pflege Beziehungen zu allen Schweizer Banken, und die Plattform OTC-X sei von der FINMA als sogenanntes Organisiertes Handelssystem (OHS) anerkannt.

Prüfung durch Gremium der BEKB

Beim Listing gibt es nach Auskunft des Senior Sales Traders keinerlei regulatorische Vorschriften, die ein Unternehmen erfüllen müsse. Allerdings prüfe ein internes Gremium bei der BEKB, ob ein Unternehmen auf OTC-X gelistet werden könne. Einen Kriterienkatalog veröffentlicht die Bank allerdings nicht. «Wir achten aber ganz genau auf die Qualität der Firmen», so Langenegger. Zusätzlich biete die BEKB mit dem Liquidity-Index und dem Premium-Index zwei Indizes, in die nur Firmen aufgenommen werden, die eine Mindestliquidität aufweisen und – im Falle des Premium-Index – zusätzlich über eine Berichterstattung mindestens nach Swiss GAAP-FER verfügen.

Gute Erfahrungen von Cham Group und Rapid

Gerade die Handelsliquidität wird öfter als Argument verwendet, um das Listing an einer regulierten Börse zu rechtfertigen. Doch hier hat Philipp Buhofer andere Erfahrungen gemacht. Die Aktien der Immobiliengesellschaft Cham Group AG, deren Verwaltungsratspräsident Buhofer ist, würden auch ohne Marketing Making auf OTC-X ein reges Handelsvolumen aufweisen. Ebenso gestalte es sich bei den Titeln der Rapid Holding AG, wo Buhofer früher im Verwaltungsrat sass und den Wechsel von der BXswiss in den ausserbörslichen Handel mitgetragen hat. Er bereut diesen Schritt in beiden Fällen nicht. Im Gegenteil: «Im Kosten-Nutzer-Vergleich ist ein Listing an einer regulierten Börse für Unternehmen mit einer Kapitalisierung unter 500 Mio. CHF oft wenig sinnvoll», so Buhofer. Er bezifferte die Kostenersparnis im Fall der Rapid Holding auf 150’000 CHF pro Jahr. Bei der Cham Group sei es rund das Doppelte.

Unverhältnismässige Regulierung

Auch sei die Regulierung für kleine Unternehmen unverhältnismässig. Man könne nicht die gleichen strengen Regeln für ein KMU anlegen wie für einen internationalen Konzern wie Nestlé. Generell überrasche es ihn, dass nicht mehr KMU den Weg an die OTC-X gehen. Denn Nachteile sehe er grundsätzlich keine, ausser im Fall der Kapitalbeschaffung. Aber auch hier gebe es kleine Finanzinstitute, die ein Unternehmen in diesem Prozess professionell unterstützen. Wichtig sei für die ausserbörslich gehandelten Unternehmen, dass sie weiterhin eine offene und transparente Informationspolitik betreiben und mit den Investoren in Kontakt bleiben. Dies habe sich bei der Cham Group auch seit dem Delisting nicht geändert. Der Aufwand für die Investorenpflege bleibt daher auch für ein ausserbörslich gehandeltes Unternehmen bestehen.

Abschliessend ging Andreas Langenegger noch auf das Zukunftsprojekt von OTC-X ein. Vor einer Woche kündigte die BEKB ein Angebot für tokenisierte Aktien an, das die BEKB gemeinsam mit der daura AG und der Hypi Lenzburg entwickelt hat. Schon bald wollen die Berner auf einem neuen Marktplatz, der den Namen SMEX tragen wird, auch den Handel mit tokenisierten Aktien ermöglichen. Weitere Details würden schon bald folgen, so Langenegger.

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